CDU äußert Fragen und Bedenken zur Sanierung des Rathausplatzes

27. Juli 2012

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bad Bentheim äußert Fragen und Bedenken zur Sanierung des Rathausplatzes.  Fraktionsmitglied Wilhelm Klinge schreibt in einem Antrag an die Stadtverwaltung:

„Für die Sanierung waren lt. Finanzierungsplan 17.000,- € vorgesehen, tatsächlich hat sie also 27.000 € gekostet. Das ist eine Kostensteigerung von 10.000 € = 60%.

Die Kosten von Gebäudesanierungen sind naturgemäß schwieriger zu schätzen als von Neubauten. Umso wichtiger ist bei Kostenerhöhungen eine rechtzeitige und umfassende Information des Bauherrn, in unserem Fall der politischen Gremien. Dies ist trotz des Abschlusses der Maßnahme bisher nicht erfolgt, zum wiederholten Mal ein Beispiel fehlender Transparenz und Klarheit bei der Verwendung öffentlicher Steuermittel. Bezeichnenderweise ist die Position „Sanierung WC-Anlagen“ in der letzten Kostenübersicht nicht mehr aufgeführt.

Gemäß VA-Protokoll wurde das Pflanzen von 5 Bäumen für insgesamt 30.000,- € beauftragt. Im Lageplan sind jedoch 6 Bäume eingetragen und beschlossen (2 an der Busspur, 4 an der Schlossstraße). Hat man in der Ausschreibung einen Baum vergessen, oder wurde einer gestrichenÄ (In der vorherigen Fassung waren es sogar 7 Bäume und zu Beginn der Planung nur 4).

Wir sollten mit der Ausschreibung der beiden Bänke (23.700,- €) so lange warten, bis die Bäume gepflanzt sind. Erst dann haben wir einen besseren Überblick über den Kostenstatus, und wir können  ggf. noch Einfluss nehmen.

Ich bitte vorab um eine Zeichnung /Foto dieses Banktyps. Gibt es für das Tropenholz „Uchi Torrado“ keine heimische HolzalternativeÄ

Darüber hinaus melde ich Bedenken an gegen den Standort der südlichen Bank!

Sie versperrt den Durchgang zwischen der Großfeld-Terrasse und der Pollerreihe des Wendeplatzes nahezu komplett. Menschen mit Handicap oder Kinderwagen können den Platz nur suchend an den Ecken der Großgebäude erreichen. Sollten Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden, verschärft sich die Lage weiter. Das ist keine barrierefreie Planung und widerspricht somit auch den Grundsätzen unseres Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes.

In der Kostenaufstellung vom 6.7.2012 sind die Kosten für das Absenken des Bordsteins als „nicht förderfähig“ ausgewiesen.

Warum soll das Absenken der Bordsteine nicht förderfähig seinÄ  Wenn das Pflanzen der Bäume entlang der Schlossstraße Grundbedingung für eine Förderung des Gesamtprojektes ist, sollten alle dadurch entstehenden (baulichen) Folgen ebenfalls gefördert werden. Wir betrachten die hier formulierten Anfragen und Anregungen als Antragspaket und beantragen eine zusammenhängende Beantwortung und Beratung im Fachausschuss.“

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