CDU gegen „imperatives Mandat“
Kritik an Beschluss des Verwaltungsausschusses
Bad Bentheim. Die Bad Bentheimer CDU-Fraktion hat sich gegen ein „imperatives Mandat“ für Ratsmitglieder gewandt. Der städtische Verwaltungsausschuss hatte beschlossen, denjenigen Volksvertretern Weisungen erteilen zu dürfen, die von der Stadt in die Gesellschafterversammlungen der Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft (GEG) und der Thermalsole- und Schwefelbad GmbH entsandt werden. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Hermann Schulze-Berndt erklärte, der Beschluss verstoße gegen die Gewissensfreiheit. Ratsmitglieder seien „keine Marionetten, denen man befehlen kann, wie sie zu entscheiden haben“.
Die Meinungs- und Gewissensfreiheit, so Schulze-Berndt, werde vom Grundgesetz geschützt und könne „durch kein anderes Gesetz ausgehebelt werden“. Die individuelle Urteilsbildung bleibe das Vorrecht jedes Ratsmitgliedes und dürfe nicht „ferngelenkt“ werden. „Natürlich kann und soll jeder die Interessen der Stadt beachten und wahren, doch wie er das tut, muss er selbst entscheiden, ohne einem Zwang ausgesetzt zu sein“, betonte der Fraktionsvorsitzende.