Haushalt: Flieht der Bürgermeister vor seiner Verantwortung?

13. Juni 2019

Foto: Claudia Hautumm/ pixelio.de

Der Landkreis hat jetzt bekannt gegeben, dass er zum wiederholten Mal den Haushalt der Stadt Bad Bentheim nur unter Zurückstellung erheblicher Bedenken genehmigt. In diesem Jahr wurde zudem noch die Auflage gemacht, dass jede Kreditaufnahme einzeln einer Genehmigung durch den Landkreis bedarf. Eine solche Regelung gibt es nirgendwo anders im Landkreis, sondern nur in Bad Bentheim. Für die Aufstellung des Haushalts ist der Bürgermeister zuständig. Er berät auch die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder bei der komplizierten Ermittlung des finanziellen Handlungsspielraums bis zur Frage, welche Investitionen über Kredite verantwortet werden können und welche nicht. Die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder müssen sich dabei auf die Darstellungen und Einschätzungen des Bürgermeisters verlassen. Jetzt wird allerdings deutlich, dass offensichtlich erneut finanzpolitische Spielräume nicht seriös ausgelotet worden sind und wieder zu Auflagen der Genehmigungsbehörde führen.

Klar ist: Ein städtischer Haushalt lässt sich nicht über den dicken Daumen peilen, sondern muss seriös berechnet sein und alle Eventualitäten abbilden. Da der Bürgermeister angekündigt hat, bei der nächsten Bürgermeisterwahl in jedem Fall nicht mehr antreten zu wollen, bedeutet das auch eine Flucht aus der Verantwortung, da er 2021 eine Haushaltssituation ohne jeden Spielraum hinterlassen wird.

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