„Nordhorner Weg teilweise gefährlich" – Verwaltung: Interesse an Ausbau groß

31. Dezember 1969

Artikel aus den Grafschafter Nachrichten vom 29.06.2002 von Peter Zeiser

Bad Bentheim. Die Stadtverwaltung sieht sich wegen der Stellungnahme der SPD zum Nordhorner Weg (die GN berichteten) zu einigen Klarstellungen veranlasst. Es sei nicht „Wille des Bürgermeisters", die Verkehrsbeschränkungen am Nordhorner Weg zurückzunehmen. Diese Notwendigkeit sei vielmehr die zwangsläufige Folge aus einem Antrag der Stadt auf Bezuschussung des Ausbaus dieses Straßenzuges. Nach Meinung der Verwaltung gibt es ein starkes Interesse an einem Ausbau dieser Hauptverbindungsstraße vom Stadtteil Gildehaus nach Nordhorn. In vielen Anfragen von Ratsmitgliedern und Bürgern komme zum Ausdruck, dass der gegenwärtige Ausbauzustand unbefriedigend sei und zumindest in Teilabschnitten eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer bedeute. Deshalb sei, nachdem eine 75-prozentige Förderung aus Bundesmitteln in Aussicht stehe, ein Orientierungsantrag gestellt worden.

Der Antrag auf Förderung sei unabhängig von der geplanten Aufstufung zu sehen. Seit über 30 Jahren werde über die Umwidmung diskutiert, früher bereits in den Räten von Gildehaus und Waldseite. Es seien Häuser gekauft und beseitigt worden. Ein Bauernhof habe für die Trasse weichen müssen. „Der Wunsch nach Aufstufung hat immer eine breite Zustimmung gefunden, obwohl allen bewusst war oder hätte bekannt sein müssen, dass Verkehrsbeschränkungen mit der überörtlichen Funktion dieser Straße in Konflikt stehen." Die Verwaltung habe hier zu keinem Zeitpunkt Informationen zurückgehalten.

„Mein Wunsch wäre es auch, dass Fahrbahneinengungen und Verkehrsbeschränkungen erhalten bleiben könnten", so Bürgermeister Günter Alsmeier. „Deshalb suchen wir gemeinsam mit Vertretern des Landkreises nach Möglichkeiten, verkehrsberuhigende Elemente teilweise zu erhalten und um weitere, wie Querungshilfen, Ampel oder Kreisverkehr, zu ergänzen. Auch über mögliche Radwege wird diskutiert, um neben den Fußgängern auch die Radfahrer zu schützen." Es solle auch noch fachkundiger Rat eingeholt werden. Vor Abschluss dieser Gespräche gebe es auch nichts Neues zu berichten.

Alsmeier legt Wert auf die Feststellung, stets den Beschlüssen der Gremien entsprechend gehandelt zu haben. Der Antrag auf Aufstufung des Nordhorner Weges sei bereits in der letzten Wahlperiode einmütig beschlossen worden. Einmütig sei auch der Beschluss gefasst worden, mit den Planungen für den Ausbau des Nordhorner Weges zu beginnen. In dem Zusammenhang sei die Verwaltung vom Verwaltungsausschuss damit beauftragt worden, nach Absprache mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises die Tempo-30-Zone aufzuheben — möglichst unter Erhaltung der vorhandenen Verkehrsinseln. Die Verhandlungen laufen noch.

Anmerkung:
Auch in diesem Zeitungsartikel wird fälschlicherweise von einer „30-km-Zone" gesprochen. Am Nordhorner Weg ist ebenso wie an der Ohmsstiege keine 30-km-Zone eingerichtet worden, sondern es handelt sich lediglich um eine Einzelanordnung für die auf 30 km beschränkten Abschnitte. Bei einer 30-km-Zone hätte die Vorfahrtsberechtigung in den Straßen Nordhorner Weg, Bernhard-Hagels-Platz, Ohmsstiege und Mersch aufgehoben werden müssen. Die Verkehrsbehörde hat aber ausdrücklich angeordnet, diese beizubehalten und nicht die „Rechts-vor-Links-Regelung" einzuführen. Ich vermute, dass das mit der Verkehrsbedeutung dieser Straßen zu begründen ist. Eine 30-km-Zone darf nicht in einer für den Straßenverkehr bedeutsamen Straße eingerichtet werden. Das gilt auch für diese Straßenzüge.
Alsmeier

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