CDU mit Resolution zur Spielbankabgabe

17. August 2003

„Vom Niedersächsischen Städtetag hat der Rat der Stadt Bad Bentheim erfahren, dass der Anteil der sogenannten Spielbankgemeinden an der Spielbankabgabe noch einmal halbiert werden soll. Diese Mitteilung hat bei uns Bestürzung und Unverständnis ausgelöst. Im Jahr 2004 würden uns dadurch plötzlich und unerwartet 220 000 EURO fehlen, danach pro Jahr 71500 EURO. Angesichts der schlechten Haushaltslage ist das ein unerträglicher Verlust.
Wir weisen nicht nur darauf hin, dass die Landesregierung versprochen hat, bei allen finanziell bedeutsamen Entscheidungen den Kommunen keine Nachteile mehr entstehen zu lassen. Dieses Prinzip wird in diesem Fall klar verletzt. Hier liegt der eklatante Bruch eines Wahlversprechens vor.
Insbesondere machen wir darauf aufmerksam, dass die Spielbankabgabe durchaus keine zusätzliche Einnahme darstellt, über die andere Kommunen nicht verfügen, sondern vielmehr eine Kompensation dafür ist, dass wir von der Spielbank keine kommunalen Steuern erheben dürfen (wie dies etwa bei einer privatwirtschaftlich betriebenen Halle mit Automatenspielen der Fall wäre). Nach den Spielbankgesetzen und den dazu erlassenen Verordnungen sind mit der Spielbankabgabe alle Steuern abgegolten, die der Bundes- und Landesgesetzgebung unterliegen. Dazu gehören als kommunale Einnahmequellen u.a. die Grund-, Gewerbe- und Vergnügungssteuer.
Nach der zur Zeit gültigen Ortssatzung müsste ein Vergleichsbetrieb für die 101 Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit jährlich 235.128 EURO Vergnügungssteuer entrichten. Diese Einnahme würde, weil sie weder beim Finanzausgleich noch bei der Berechnung der Kreisumlage zu berücksichtigen ist, in vollem Umfang bei der Stadt verbleiben, während von der Spielbankabgabe nach Abzug der Kreisumlage und unter Berücksichtigung des NFAG lediglich ein Vorteil von rund 70 000 EURO verbleibt.
Gesellschaftspolitisch ist überdies in Betracht zu ziehen, dass wir für das Gebiet der Stadt Bad Bentheim im Rahmen der Bauleitplanung bisher sehr zurückhaltend mit der Zulassung privatwirtschaftlicher Spielhallen vorgegangen sind, um der Spielbank keine Konkurrenz zu schaffen und die junge Generation nicht allzu sehr in Versuchung zu führen. Das Vorhandensein (und die Einnahme aus) der Spielbank war stets ein nützliches Argument, hier eindämmend zu wirken. Das könnte nunmehr aus finanziellen Gründen sehr schwer fallen."

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